Bebauungspläne
Hier finden Sie die Bebauungspläne der Gemeinde Weitramsdorf mit den verbindlichen Festsetzungen. Soll von den Festsetzungen der Bebauungspläne abgewichen werden, ist dies beim Bauantragsverfahren gesondert zu beantragen. Die Entscheidung über die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans trifft das Landratsamt nachdem der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Weitramsdorf eine Stellungnahme abgegeben hat. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es bei den aufgestellten Bebauungsplänen lediglich um die mögliche zukünftige Beplanung des Gemeindegebiets handelt.
Es bedeutet nicht zwingend, dass dort aktuell eine Bebauung möglich ist. Hierzu muss das Gebiet von der Gemeinde oder einem Bauträger erschlossen werden.
Zur Erschließung gehören alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück baureif zu machen.
Dies verlangt neben dem Anschluss an das öffentliche Wegenetz die Anbindung an die Versorgung mit Wasser und Energie sowie eine Entsorgung des Abwassers.
Wir bitten Sie, sich direkt bei uns zu erkundigen, für welchen Plan dies aktuell zutrifft.
Weitramsdorf:
Am Weinberg Änderung 17.10.1985
Am Weinberg Änderung 10.01.1991
Am Weinberg Änderung 20.02.1992
Am Weinberg Änderung 18.03.1996
Am Weinberg 5. Änderung 05.10.2006
Am Weinberg 6. Änderung 29.04.2010
Ruhäcker West Änderung 19.05.1994
Altenhof:
Tambach:
Neundorf:
Neundorf West Änderung 28.04.1994
Neundorf West Änderung 01.07.1997
Weidach:
Birkäcker III 1. Änderung 31.10.2003
Hohe Straße Änderung 29.07.1993
Katholische Kirche Erweiterung 27.01.1967
Katholische Kirche Änderung 04.04.1985
Katholische Kirche Änderung 28.07.1988
Katholische Kirche Änderung 05.08.1993
Katholische Kirche Änderung 28.05.1997
Lärchenhöhe I Änderung 05.01.1984
Neuseser Wegäcker Änderung 12.04.1999
Neuseser Wegäcker Änderung 25.11.2004
Neuseser Wegäcker 3. Änderung 09.10.2008
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