Abwassergebühren

Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung erhebt die Gemeinde Weitramsdorf Gebühren nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Die Einleitungsgebühr je Kubikmeter beträgt 3,37 €.

Die Grundgebühren bemessen sich nach der Nennweite des Anschlusses. Diese staffeln sich wie folgt:

<5 m³/h: 35,00 €
<10m³/h 52,80 €
<20m³/h 70,00 €
<30m³/h 140,60 €
>30m³/h 281,20 €

Auf die Kanalgebühren fällt keine Mehrwersteuer an.

Ferner besteht unter bestimmenten Vorraussetzungen die Möglichkeit der Kanalgebührenrückerstattung. Diese sind zum Beispiel Großviehhaltung in der Landwirtschaft, gewerbliche Verbräuche bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Gießwasser im Garten. Hierfür ist grundsätzlich der Nachweis mittels einem geeichten Wasserzählers, dessen Einbau durch die Gemeinde Weitramsdorf abgenommen werden muss, zu erbringen. Alternativ kann der Nachweis anhand von Großvieheinheiten oder im Bereich der Lebensmittelherstellung durch nachgeweisene Rohstoffmengen erbracht werden.

Hierzu muss aber bis 31.01. des Folgejahres (Ausschlussfrist) ein Antrag auf Kanalgebührenrückerstattung gestellt werden. (Download als PDF)

Es wird darauf hingewiesen, dass bei zurückgehaltenen Wassermengen 12 m³ für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke berechnet werden.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an folgende Sachbearbeiterin:
Frau Pia Rößner, Tel.: 09561/8352-16

Aktuelles

Die Verkehrsbehörde informiert

Wir bitten darum, den Brechsand auf den Gehwegen entlang der Coburger Straße nicht zu entfernen. Da durch die Glasfaserverlegung die Platten des Gehwegs teilweise entfernt wurden, müssen sich die Fugen durch den Brechsand durch Witterung und Nutzung verschließen.