Abwassergebühren
Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung erhebt die Gemeinde Weitramsdorf Gebühren nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Die Einleitungsgebühr je Kubikmeter beträgt 3,37 €.
Die Grundgebühren bemessen sich nach der Nennweite des Anschlusses. Diese staffeln sich wie folgt:
<5 m³/h: 35,00 €
<10m³/h 52,80 €
<20m³/h 70,00 €
<30m³/h 140,60 €
>30m³/h 281,20 €
Auf die Kanalgebühren fällt keine Mehrwersteuer an.
Ferner besteht unter bestimmenten Vorraussetzungen die Möglichkeit der Kanalgebührenrückerstattung. Diese sind zum Beispiel Großviehhaltung in der Landwirtschaft, gewerbliche Verbräuche bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Gießwasser im Garten. Hierfür ist grundsätzlich der Nachweis mittels einem geeichten Wasserzählers, dessen Einbau durch die Gemeinde Weitramsdorf abgenommen werden muss, zu erbringen. Alternativ kann der Nachweis anhand von Großvieheinheiten oder im Bereich der Lebensmittelherstellung durch nachgeweisene Rohstoffmengen erbracht werden.
Hierzu muss aber bis 31.01. des Folgejahres (Ausschlussfrist) ein Antrag auf Kanalgebührenrückerstattung gestellt werden. (Download als PDF)
Es wird darauf hingewiesen, dass bei zurückgehaltenen Wassermengen 12 m³ für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke berechnet werden.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an folgende Sachbearbeiterin:
Frau Pia Rößner, Tel.: 09561/8352-16
Aktuelles
Vorläufiges Wahlergebnis der Stichwahl
Livewahlergebnis der Stichwahl
https://wahlen.osrz-akdb.de/of-p/473175/0/20240303/buergermeisterwahl_gemeinde/index.html
Neue Verkehrsregelungen im Bereich der Schule Weitramsdorf zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
Aufruf Baukulturpreis 2024
Osterferienprogramm
Jugendpflege Weitramsdorf „Das Freitags-Ding“
Bekanntmachung zur Stichwahl des ersten Bürgermeisters am 03.03.2024
Stellenausschreibung Reinigungskraft (m/w/d) für das Rathaus
Stellenausschreibung des Landkreises Coburg; Kreisarchivpfleger (m/w/d)
Information für Briefwähler
Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Bürgermeisters am 03.03.2024 Die Wahlscheine werden bis Freitag, 01.03.2024, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.8 auf Antrag ausgestellt. Der Antragsteller soll sich des ihm übersandten Vordruckes...