
Politik
Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.
Aktuelles
Stellenausschreibung Ordnungsamt
Rathaus am 09.06.2023 geschlossen
Das Rathaus bleibt am Freitag, 09.06.2023 ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung! Die Gemeindeverwaltung