Bauvoranfrage

Mit Hilfe einer Bauvoranfrage können Sie vorab wichtige Fragen Ihres Bauvorhabens verbindlich klären lassen. Dabei kann es zum Beispiel um die Bebaubarkeit eines Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans oder Gestaltungsdetails gehen.

Im Folgenden versuchen wir, einige grundsätzliche Fragen zu beantworten:

Was unterscheidet eine Bauvoranfrage von einem Bauantrag?

Eine Bauvoranfrage schafft im Gegensatz zum Bauvorantrag noch kein Baurecht. Statt dessen lassen sich über eine Bauvoranfrage vorab einige wichtige Fragen zu Ihrem Bauvorhaben verbindlich klären.

 

Welche Unterlagen müssen für eine Bauvoranfrage eingereicht werden?

Es gibt zwei Arten von Bauvoranfragen: die formlose und die förmliche Bauvoranfrage. Der Unterschied zwischen diesen beiden Bauvoranfragen liegt darin, dass Sie auf die förmliche Bauvoranfrage einen rechtlich bindenden Bescheid erhalten, gegen den Sie auch klagen könnten. Bei einer formlosen Bauvoranfrage gehen wir sozusagen eine „moralische Bindung“ an unsere Aussage ein, Rechtsmittel sind dagegen nicht möglich.

Für eine formlose Bauvoranfrage genügt es, wenn Sie einen formlosen Antrag einreichen, auf dem folgende Angaben zu finden sind:

  • Antragsteller,
  • Grundstück,
  • Beschreibung des Vorhabens mit Benennung der Frage, über die in der Voranfrage entschieden werden soll,
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 beziehungsweise bei Vorhaben im Außenbereich im Maßstab 1:5000,
  • Planungsskizzen im Maßstab 1:100, sofern die Planung schon soweit fortgeschritten ist.

Für eine förmliche Bauvoranfrage sollten Sie dieses Formular verwenden. Erläuterungen zu diesem Antrag finden Siehier. Für eine förmliche Bauvoranfrage müssen Sie die Unterlagen wie bei einem Bauantrag in dreifacher Ausfertigung einreichen und nicht nur Lagepläne und Skizzen hinzufügen, sondern exakte Planzeichnungen.

 

Aktuelles

Die Verkehrsbehörde informiert

Wir bitten darum, den Brechsand auf den Gehwegen entlang der Coburger Straße nicht zu entfernen. Da durch die Glasfaserverlegung die Platten des Gehwegs teilweise entfernt wurden, müssen sich die Fugen durch den Brechsand durch Witterung und Nutzung verschließen.