
Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Sie stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.
Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindebürgern erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.
Altenhof, Hergramsdorf, Tambach
Weidach:
Neundorf:
Weitramsdorf, Gersbach und Schlettach:
Aktuelles
Stellenausschreibung Ordnungsamt
Rathaus am 09.06.2023 geschlossen
Das Rathaus bleibt am Freitag, 09.06.2023 ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung! Die Gemeindeverwaltung