Bebauungspläne

Hier finden Sie die Bebauungspläne der Gemeinde Weitramsdorf mit den verbindlichen Festsetzungen. Soll von den Festsetzungen der Bebauungspläne abgewichen werden, ist dies beim Bauantragsverfahren gesondert zu beantragen. Die Entscheidung über die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans trifft das Landratsamt nachdem der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Weitramsdorf eine Stellungnahme abgegeben hat. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass es bei den aufgestellten Bebauungsplänen lediglich um die mögliche zukünftige Beplanung des Gemeindegebiets handelt.

Es bedeutet nicht zwingend, dass dort aktuell eine Bebauung möglich ist. Hierzu muss das Gebiet von der Gemeinde oder einem Bauträger erschlossen werden.

Zur Erschließung gehören alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück baureif zu machen.

Dies verlangt neben dem Anschluss an das öffentliche Wegenetz die Anbindung an die Versorgung mit Wasser und Energie sowie eine Entsorgung des Abwassers.

Wir bitten Sie, sich direkt bei uns zu erkundigen, für welchen Plan dies aktuell zutrifft.