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Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Weitramsdorf gemeldet? Dann kommen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung bei uns vorbei. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen wir Urkunden, die wir gerne für Sie anfordern. Hierzu geben Sie uns Ihren Namen mit Geburtsdatum und -ort sowie den derzeitigen Familienstand an. Sollten Sie geschieden sein, benötigen wir zudem das vorherige Eheschließungsdatum und -standesamt. Bei gemeinsamen Kindern benötigen wir zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus deren Geburtseintrag. Auch dies können wir im Hintergrund für Sie übernehmen.
Zum tatsächlichen Anmeldungstermin bringen Sie dann nur noch Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Für Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung sind zumeist weitere Unterlagen nötig. Zudem kann ein Dolmetscher erforderlich sein. Bitte fragen Sie vorher telefonisch an, wir beraten Sie gern.
Bei der Vorbereitung zur Überprüfung einer ausländischen Entscheidung beim Oberlandesgericht München helfen wir Ihnen. Bezüglich der benötigten Unterlagen und Kosten fragen Sie vorher bei uns an.
Aus einer reichen Auswahl an Stammbüchern suchen Sie sich das für Sie passende aus. Ein Vorgespräch zur Ausgestaltung Ihrer geplanten Trauung rundet Ihre Anmeldung zur Eheschließung ab.
Diese Anmeldung ist ein halbes Jahr gültig. Reservierungen für die Eheschließung (sowohl gleichgeschlechtlich als auch verschieden-geschlechtlich) – gerne auch für Ehepaare von außerhalb -nehmen wir jederzeit telefonisch entgegen. Bei Eheschließungen mit ausländischen Bürgern kann eine Vorlage beim Oberlandesgericht nötig werden. Planen Sie hierfür eine entsprechend längere Vorlaufzeit ein.
Sie können bei uns sowohl während als auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten heiraten, gerne auch samstags. Die Eheschließung findet in unserem neugestalteten Trauzimmer im Rathaus statt. Zusätzlich zu den Eheschließenden und Trauzeugen finden Sie dort Platz für 12 Gäste (sitzend) und ca. 10 Gäste (stehend).
Kosten (Auszug)
Prüfung der Ehefähigkeit | 55,00 Euro |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit | 100,00 Euro |
Eheschließung vor einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt | 40,00 Euro |
Bei ausländischer Beteiligung (je ausländischem Ehegatten) | 30,00 Euro |
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis | 55,00 Euro |
Eheurkunde | 12,00 Euro |
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe | 55,00 Euro |
Je beteiligtem ausländischen Ehegatten zusätzlich | 30,00 Euro |
Aktuelles
Spielplätze wieder geöffnet
Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln: Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen. Ansammlungen sind zu vermeiden. Auf Abstand der Kinder ist zu achten. Die Bolzplätze sind bis auf Weiteres geschlossen.
Aufnahme eines eingeschränkten Publikumsverkehrs im Rathaus ab 11.05.2020
Für den Besuch des Rathauses ab 11.05.2020 gelten folgende Maßgaben: Es ist vor Besuch des Rathauses mit dem/der Sachbearbeiter/in telefonisch oder per Mail ein Termin zu vereinbaren. Besucher, die sich zu „ihrem“ Termin verspäten, müssen mit Rücksicht auf einen evtl....
Landratsamt und Rathäuser sind weiterhin nur eingeschränkt zugänglich 30.04.2020
Das Landratsamt Coburg und die Rathäuser in den Städten und Gemeinden des Landkreises sind aufgrund der aktuellen Lage rund um das Coronavirus weiterhin nur eingeschränkt zugänglich. Aktuell werden organisatorische Maßnahmen getroffen, um eine Öffnung der Rathäuser...
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin geschlossen.
Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bleiben bis auf weiteres für Besucherverkehr geschlossen Seit Dienstag, 17. März 2020 ist zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus die gemeinsame Zulassungs- und...
Informationen zur Maskenpflicht ab dem 27.04.20
Informationen zur Maskenpflicht finden Sie hier.
ÖPNV passt Fahrplan zum 27.04.20 dem Schulbetrieb an
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Wertstoffhof ab Mittwoch, 22.04.20 wieder geöffnet
Bitte beachten Sie, dass max. 2 Personen gleichzeitig den Wertstoffhof betreten dürfen. Betreten des Wertstoffhofs nur mit Schutzmaske, Tuch oder Schal. Achtung Änderung zum Elektroschrott (ab 01.04.2020): Ab sofot ist die Annahme von Elektroschrott pro Haushalt auf 1...
Keine Entsorgung von Vlies-, Hygiene-, Desinfektionstücher u.ä. über die Toilette
Wir weisen aus gegebenem Anlass erneut darauf hin, dass es nicht zulässig ist, nicht bzw. schwer wasserlösliche Materialien über die Toilette zu entsorgen. Dazu zählen u.a. feuchtes Toilettenpapier, Slipeinlagen, Damenbinden, Reinigungstücher, Hygienetücher,...
Wertstoffhof bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Grüngutsammelplätze vorerst wieder geöffnet
Die Grüngutsammelplätze im Landkreis Coburg wurden aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus zunächst gesperrt. In gemeinsamer Abstimmung haben die Bürgermeister der einzelnen Städte und Gemeinden im Coburger Land und Landrat Sebastian Straubel am...