Für den Besuch des Rathauses ab 11.05.2020 gelten folgende Maßgaben:
- Es ist vor Besuch des Rathauses mit dem/der Sachbearbeiter/in telefonisch oder per Mail ein Termin zu vereinbaren. Besucher, die sich zu „ihrem“ Termin verspäten, müssen mit Rücksicht auf einen evtl. folgenden Termin eines/r Mitarbeiters/in abgewiesen werden und einen neuen Termin vereinbaren.
- Für Besucher, auch Kinder, gilt eine Maskenpflicht.
- Besucher werden gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen.
- Beim Betreten des Rathauses sind die Hände zu desinfizieren, die üblichen Hygieneregeln (z.B. Niesetikette, Abstandhalten usw.) sind zu beachten.
- Es wird immer nur ein Besucher ins Rathaus gelassen, ausnahmsweise zwei Personen, z.B. bei Kindern oder betreuungsbedürftigen/behinderten Personen, ggf. sind Vollmachten bzw. Ermächtigungen vorzulegen.
- Kranke Personen werden gebeten, von einer Vorsprache im Rathaus abzusehen, ggf. müssen diese abgewiesen werden.
- Bei nicht dringlichen Angelegenheiten besteht kein Anspruch auf einen Termin.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen zum Eigenschutz und Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus!
Andreas Carl
- Bürgermeister
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