Für den Besuch des Rathauses ab 11.05.2020 gelten folgende Maßgaben:

  • Es ist vor Besuch des Rathauses mit dem/der Sachbearbeiter/in telefonisch oder per Mail ein Termin zu vereinbaren. Besucher, die sich zu „ihrem“ Termin verspäten, müssen mit Rücksicht auf einen evtl. folgenden Termin eines/r Mitarbeiters/in abgewiesen werden und einen neuen Termin vereinbaren.
  • Für Besucher, auch Kinder, gilt eine Maskenpflicht.
  • Besucher werden gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen.
  • Beim Betreten des Rathauses sind die Hände zu desinfizieren, die üblichen Hygieneregeln (z.B. Niesetikette, Abstandhalten usw.) sind zu beachten.
  • Es wird immer nur ein Besucher ins Rathaus gelassen, ausnahmsweise zwei Personen, z.B. bei Kindern oder betreuungsbedürftigen/behinderten Personen, ggf. sind Vollmachten bzw. Ermächtigungen vorzulegen.
  • Kranke Personen werden gebeten, von einer Vorsprache im Rathaus abzusehen, ggf. müssen diese abgewiesen werden.
  • Bei nicht dringlichen Angelegenheiten besteht kein Anspruch auf einen Termin.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen zum Eigenschutz und Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus!

Andreas Carl

  1. Bürgermeister