Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bleiben bis auf weiteres für Besucherverkehr geschlossen

Seit Dienstag, 17. März 2020 ist zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg für den Besucherverkehr geschlossen.

Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wurden und werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.

So können Zulassungsvorgänge z. B. per Post an die Zulassungsstelle übermittelt werden. Dazu sind die Kennzeichenschilder und die über die Website zulassungsstelle-coburg.de einzusehenden Formulare und Unterlagen beizufügen. Für eiligere Anliegen ist es zudem möglich, die Unterlagen in einen Briefkasten im Windfang im Eingangsbereich zu hinterlegen. Nach der Bearbeitung werden die erledigten Vorgänge zusammen mit einer Rechnung versendet oder der Kunde telefonisch über die Möglichkeit der Abholung (ebenfalls ohne persönlichen Kontakt) verständigt.

Informationen zu benötigten Unterlagen und Antragsformulare erhalten Sie unter zulassungsstelle-coburg.de.

Für unaufschiebbare, dringliche Angelegenheiten und nur nach vorheriger Absprache per Telefon oder per E-Mail besteht auch eingeschränkt die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt.

Ziel dieser Maßnahme ist es, für die Bürgerinnen und Bürger weiter uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben, indem das Risiko der Weiterverbreitung des Corona-Virus minimiert wird.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die wir insbesondere in deren Sinne getroffen haben.