Wir weisen aus gegebenem Anlass erneut darauf hin, dass es nicht zulässig ist, nicht bzw. schwer wasserlösliche Materialien über die Toilette zu entsorgen. Dazu zählen u.a. feuchtes Toilettenpapier, Slipeinlagen, Damenbinden, Reinigungstücher, Hygienetücher, Desinfektionstücher u.ä.

Die Entsorgung von solchen Produkten über die Entwässerungsanlage sorgt für hohe Unterhaltungskosten, z.B. Reparatur von Pumpen und Entsorgungsksoten, die letztendlich jeder Gebührenzahler begleichen muss.

Gemeinde Weitramsdorf