Beurkundung von Geburten

Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:

  • Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
  • bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
  • Personalausweise oder Reisepässe

möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.

 

Kosten (Auszug)

Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.

Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.

Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.

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Grüngutsammelplätze vorerst wieder geöffnet

Die Grüngutsammelplätze im Landkreis Coburg wurden aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus zunächst gesperrt. In gemeinsamer Abstimmung haben die Bürgermeister der einzelnen Städte und Gemeinden im Coburger Land und Landrat Sebastian Straubel am...

Kommunalwahl 2020- Ein herzliches Dankeschön

allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie den Kolleginnen und Kollegen, die uns bei der Durchführung der Wahlen am 15.03.2020 unter Opferung ihres freien Sonntages tatkräftig unterstützt und zu einer zügigen Ergebnisermittlung beigetragen haben. Während die...

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Bürgermeister-Stichwahl am 29.03.2020 als Briefwahl

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