Mit Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeordnet, dass bei den am 29.03.2020 im Zuge der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen erforderlich werdenden Stichwahlen keine Abstimmungsräume zur Stimmabgabe genutzt werden dürfen. Die Stichwahl zur Wahl des ersten Bürgermeisters findet daher ausschließlich als Briefwahl statt. Das bedeutet, dass alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen nach Hause zugestellt bekommen.

Wer seine Stimme abgeben möchte, füllt dazu den beigefügten Stimmzettel aus, legt diesen in den Stimmzettelumschlag und verschließt ihn anschließend. Dieser Stimmzettelumschlag wird zusammen mit dem vom Wähler ausgefüllten Wahlschein (Unterschrift nicht vergessen!) in den roten Wahlbriefumschlag gelegt, der Umschlag ist ebenfalls zu verschließen. Dieser Wahlbrief kann dann kostenfrei per Post an die Gemeinde geschickt oder im Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss spätestens am 29.03.2020 um 18.00 Uhr im Rathaus ankommen.

Wir bitten um sofortige Mitteilung im Rathaus, wenn Sie bis Dienstag, 24.03.2020, Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten haben! Sie können dies telefonisch, per Mail oder schriftlich mitteilen. Das Wahlamt im Rathaus ist dafür zusätzlich am Samstag, 28.03.2020, von 10.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.

Bekanntgabe des Ergebnisses

Das Ergebnis der Wahl wird am Sonntag Abend voraussichtlich lediglich den Kandidaten und ggf. der Presse im oder vor dem Rathaus persönlich bekannt gegeben. Weitere Personen werden zur Ergebnisverkündung nicht zugelassen. Nutzen Sie zur Information bitte die Homepage, folgenden Link

https://okvote.osrz-akdb.de/OK.VOTE_OF/Wahl-2020-03-15/09473175/html5/index.html

oder die APP „Votemanager“, was laut AKDB diesmal reibungslos funktionieren sollte. Das Ergebnis wird außerdem an der Anschlagtafel vor dem Rathaus bekannt gegeben.

Wahlamt