Abfallbeseitigung in der Gemeinde Weitramsdorf

Die Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung und Gebührenabrechnung liegt seit dem 01.01.2011 beim Landkreis Coburg.
Hier kommen Sie zum Internetauftritt des Landratsamtes Coburg mit Informationen über die Abfallwirtschaft des Landkreises.

Ihr Ansprechpartner im Landratsamt
Wolfgang Sommer
Tel: 09561/514-1323
E-Mail: wsommer@landkreis-coburg.de

Weitere Informationen finden Sie auch unter
www.abfallratgeber-bayern.de

Die Abfalltonnen werden grundsätzlich Mittwochs geleert.

Die Abfuhrtermine können Sie hier einsehen.

Aktuelles

Unterwegs im Wetterglück!

Anwandern der Initiative Rodachtal in Ummerstadt! Rodachtal, 07. Mai 2019 - Rekordverdächtige 80 Unternehmungslustige kamen am 5. Mai zum traditionellen Anwandern der Initiative Rodachtal. Gastgeber dieses Jahr war das malerische Städtchen Ummerstadt. Zu Erwandern gab...

Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen

Jubilare werden gebeten sich zu melden! Die Veröffentlichung von Alters- bzw. Ehejubiläen wie in den vergangenen Ausgaben des Amtsblattes darf aufgrund der seit dem 25.05.2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr erfolgen. Erforderlich für eine...

Wasserrechtliche Erlaubnis „Hoher Rain“

Bekanntmachungstext Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gesam-meltem Niederschlagswasser im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebie-tes „Hoher...

Wasserentnahme aus Oberflächengewässer – Information

  Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – Beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken!   Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten...

Diebstähle auf den Friedhöfen

Der Diebstahl oder das Zerstören von Blumenschmuck ist kein Kavaliersdelikt. Immer wieder gehen Beschwerden über den Diebstahl von Blumenschmuck oder anderen Grabgegenständen bei der Gemeindeverwaltung ein. Dabei handelt es sich aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt....