Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Information für Briefwähler

Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Bürgermeisters am 03.03.2024 Die Wahlscheine werden bis Freitag, 01.03.2024, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.8 auf Antrag ausgestellt. Der Antragsteller soll sich des ihm übersandten Vordruckes...

Neue Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab Montag, den 26.02.2024 wird das Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass vor einem Besuch weiterhin unbedingt eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail erforderlich ist. Dadurch werden...

Bürgermeisterwahlen 2024

Gemeinde Weitramsdorf -Wahlamt- Bürgermeister wird für 6 Jahre gewählt Entgegen anderslautenden Äußerungen auf Wahlveranstaltungen wird der neue Bürgermeister für eine Amtszeit von 6 Jahren (Regelamtszeit) gewählt, weil die neue Amtszeit spätestens im März 2024 und...