Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Bürgermeisters am 03.03.2024

Die Wahlscheine werden bis Freitag, 01.03.2024, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.8 auf Antrag ausgestellt. Der Antragsteller soll sich des ihm übersandten Vordruckes „Wahlbenachrichtigung“ bedienen. Die beantragten Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg zugestellt. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch schriftliche Einzelvollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich zugesandt.

Die Unterlagen können aber auch von den Stimmberechtigten persönlich oder einem nahen Familienangehörigen abgeholt werden. An andere Personen können die Unterlagen nur in dringenden Ausnahmefällen ausgehändigt werden, wenn die Zusendung an den Stimmberech-tigten nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Nahe Familienangehörige und andere Beauftragte müssen durch schriftliche Einzelvollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegen-nahme berechtigt sind, auch wenn der Wahlberechtigte durch seine Unterschrift auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben den Antrag selbst gestellt hat. Eine solche Vollmacht ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben enthalten, kann aber auch formlos erfolgen.

Wer beim ersten Wahlgang zur Bürgermeisterwahl bereits Briefwahl beantragt hat und den Wunsch auf einen Wahlschein zur Stichwahl angekreuzt hat, sollte inzwischen die Wahlunterlagen zugesandt bekommen haben. Sollten diese nicht eingegangen sein, melden Sie sich bitte telefonisch bei 09561/8352-13.

Sollten Sie Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben bereits beim ersten Wahlgang zur Bürgermeisterwahl am 18.02.2024 in ihrem Wahllokal abgegeben haben, können Sie dennoch bei der Stichwahl durch Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in ihrem Wahllokal wählen.

Gemeinde Weitramsdorf

Wahlamt