Namensänderung
Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.
Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):
- Eheschließung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
- Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
- Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
- Einbürgerung
Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.
Aktuelles
Bekanntmachung des Termins für die Neuwahl des Ersten Bürgermeisters am 18.02.2024
Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag
Bürgerversammlungen 2023
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Bürgerversammlungen in den einzelnen Ortsteilen finden wie folgt statt: Weidach/Vogelherd Dienstag, 21.11.2023, 19.00 Uhr, Sportheim SV Weidach Weitramsdorf, Gersbach, Schlettach Donnerstag, 23.11.2023, 19.00 Uhr,...
Bayernweiter Lärmaktionsplan – Beteiligung der Öffentlichkeit
Ersatzneubau Brücke GVS Weitramsdorf-Schlettach
Die Brücke aus dem Jahr 1957 unter der Gemeindeverbindungstraße Weitramsdorf-Schlettach ist in die Jahre gekommen, ein Ersatzneubau ist notwendig. Im Zeitraum September bis Mitte Dezember 2023 ist die Durchführung der Arbeiten geplant. Eine Behelfsumfahrung wird...