Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Gemeindebücherei ab 20.05.2020 mit Auflagen wieder geöffnet

Um das Entleihen und die Rückgabe von Büchern aus der Gemeindebücherei wieder zu ermöglichen, sind auf Grund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen behördlichen Auflagen folgende Maßnahmen notwendig: Zutritt zur Bücherei nur nach vorheriger Terminvereinbarung...

Gemeindebücherei Weitramsdorf

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Gemeindebücherei erst wieder öffnen dürfen, wenn ein sinnvolles Hygienekonzept ausgearbeitet wurde. Daran arbeiten wir derzeit noch und hoffen, die Bücherei bereits ab 20. Mai wieder öffnen zu können, wobei es sicherlich zu den...

Spielplätze wieder geöffnet

Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln: Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen. Ansammlungen sind zu vermeiden. Auf Abstand der Kinder ist zu achten. Die Bolzplätze sind bis auf Weiteres geschlossen.

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin geschlossen.

Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bleiben bis auf weiteres für Besucherverkehr geschlossen Seit Dienstag, 17. März 2020 ist zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus die gemeinsame Zulassungs- und...