Ehefähigkeitszeugnis

Wollen Sie im Ausland heiraten? Dann benötigen Deutsche ein Ehefähigkeitszeugnis, dass Sie sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt ausstellen lassen.

Da der künftige Ehepartner ebenfalls im Ehefähigkeitszeugnis aufgeführt wird, werden auch für ihn eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag, eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk (sofern geschieden) sowie den Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Gerne übernehmen wir für deutsche Mitbürger die Besorgung der benötigten Urkunden. Hierzu geben Sie uns Ihren Namen mit Geburtsdatum und -ort sowie den derzeitigen Familienstand an. Sollten Sie geschieden sein, benötigen wir zudem das vorherige Eheschließungsdatum und-standesamt.

Auf ausländische Register besteht leider keine Zugriffsmöglichkeit durch das Standesamt. Bitte bringen Sie die benötigten Urkunden selbst mit. 

Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.

 

Kosten (Auszug)

Die Kosten für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 55,00 Euro. Die Kosten erhöhen sich um 30,00 Euro je Ehegatten, für den ausländisches Recht beachtet werden muss.

Aktuelles

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