Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke für die Grundsteuererklärung voraussichtlich NICHT vor dem 1. Juli 2022 in der Gemeinde vorliegen!
Textbeitrag für kommunale Veröffentlichungen
Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke für die Grundsteuererklärung voraussichtlich NICHT vor dem 1. Juli 2022 in der Gemeinde vorliegen!
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