Beurkundung von Geburten

Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:

  • Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
  • bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
  • Personalausweise oder Reisepässe

möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.

 

Kosten (Auszug)

Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.

Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.

Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.

Aktuelles

Öffnung Grüngutabfall am Wertstoffhof

Öffnung Wertstoffhof für Grüngutabfall: Aufgrund der aktuell hohen Frequentierung unseres Wertstoffhofes möchten wir die Öffnungszeiten für den Grüngutabfall erweitern. Gerade für kleinere Mengen an Grüngutabfall wollen wir Ihnen die Gelegenheit geben täglich die...

Gemeindebücherei ab 20.05.2020 mit Auflagen wieder geöffnet

Um das Entleihen und die Rückgabe von Büchern aus der Gemeindebücherei wieder zu ermöglichen, sind auf Grund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen behördlichen Auflagen folgende Maßnahmen notwendig: Zutritt zur Bücherei nur nach vorheriger Terminvereinbarung...

Gemeindebücherei Weitramsdorf

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Gemeindebücherei erst wieder öffnen dürfen, wenn ein sinnvolles Hygienekonzept ausgearbeitet wurde. Daran arbeiten wir derzeit noch und hoffen, die Bücherei bereits ab 20. Mai wieder öffnen zu können, wobei es sicherlich zu den...

Spielplätze wieder geöffnet

Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln: Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen. Ansammlungen sind zu vermeiden. Auf Abstand der Kinder ist zu achten. Die Bolzplätze sind bis auf Weiteres geschlossen.

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin geschlossen.

Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bleiben bis auf weiteres für Besucherverkehr geschlossen Seit Dienstag, 17. März 2020 ist zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus die gemeinsame Zulassungs- und...