Beurkundung von Geburten

Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:

  • Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
  • bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
  • Personalausweise oder Reisepässe

möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.

 

Kosten (Auszug)

Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.

Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.

Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.

Aktuelles

Infobüros für den Glasfaserausbau in Weitramsdorf

Der Gemeinde Weitramsdorf liegt die verlässliche Versorgung aller Bürger besonders am Herzen. Neben Strom, Gas und Wärme gewinnt die Verfügbarkeit schneller Internetzugänge zunehmend an Bedeutung, ist jedoch noch nicht überall in ausreichendem Maße gegeben. In den...

Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform

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Glasfaser in Weitramsdorf

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Grundsteuerreform in Bayern

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Rücktritt vom Amt des Bürgermeisters

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