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Ordnungsamt
Bitte beantragen Sie Ihre Veranstaltung folgendermaßen.
Wir haben unten den entsprechenden Antrag für Sie bereitgestellt.
In dem Formular finden Sie auf der ersten Seite in dem ersten Kästchen zwei Felder zum Ankreuzen.
Bei erstmaliger Meldung Ihrer Veranstaltung kreuzen Sie bitte beide Punkte an, weil Sie dann neben der Anzeige der Veranstaltung noch zusätzlich die Gestattung für Schank- oder Speisewirtschaft gem. § 12 GastG beantragen.
Sofern Sie bei Ihrer Veranstaltung keine Schank- und Speisewirtschaft benötigen oder Ihre Veranstaltung unserem Ordnungsamt bereits bekannt ist (wiederkehrende Veranstaltung) genügt ein Kreuz für die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung gem. Art. 19 Abs. 1 LStVG.
Das komplette Formular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierfür Ihre Originalunterschrift benötigen.
Bitte geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei uns ab oder schicken ihn per Post ins Rathaus.
Gewerbeamt
Gemäß § 14 GewO ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe deren
– Beginn
– Veränderung (der Tätigkeit oder Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde Weitramsdorf)
– die Beendigung (der Tätigkeit oder Verlegung in eine andere Gemeinde)
anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung vorgenommen werden.
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Benötigte Unterlagen:
– Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
– bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers, alternativ eine beglaubigte Kopie sowie den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
– Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen
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Kosten:
– Gewerbeanmeldung, Ummeldung, Abmeldung: 15,00 €
– Zweitschrift: 5,00 €
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierfür Ihre Originalunterschrift benötigen.
Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei uns ab oder schicken es per Post ins Rathaus.
Vielen Dank
Für Rückfragen ist Ihnen unsere Mitarbeiterin des Ordnungs- und Gewerbeamts gerne behilflich:
Anastasia Kleim
Ordnungsamt, Gewerbeamt, Tourismus
Gemeinde Weitramsdorf
Ummerstadter Str. 11
96479 Weitramsdorf
Tel: (09561) 8352-17
Fax: (09561) 8352-50
a.kleim@weitramsdorf.de
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BENUTZUNGSORDNUNG VERFÜLLFLÄCHE „KASTENHOLZ“
Achtung! Anlieferung von Bodenaushub auf die Gemeindliche Verfüllfläche "Kastenholz" nur noch durch Vorlage eines Bodengutachtens möglich. Die Benutzungsverordnung können Sie hier einsehen.