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Ordnungsamt
Bitte beantragen Sie Ihre Veranstaltung folgendermaßen.
Wir haben unten den entsprechenden Antrag für Sie bereitgestellt.
In dem Formular finden Sie auf der ersten Seite in dem ersten Kästchen zwei Felder zum Ankreuzen.
Bei erstmaliger Meldung Ihrer Veranstaltung kreuzen Sie bitte beide Punkte an, weil Sie dann neben der Anzeige der Veranstaltung noch zusätzlich die Gestattung für Schank- oder Speisewirtschaft gem. § 12 GastG beantragen.
Sofern Sie bei Ihrer Veranstaltung keine Schank- und Speisewirtschaft benötigen oder Ihre Veranstaltung unserem Ordnungsamt bereits bekannt ist (wiederkehrende Veranstaltung) genügt ein Kreuz für die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung gem. Art. 19 Abs. 1 LStVG.
Das komplette Formular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierfür Ihre Originalunterschrift benötigen.
Bitte geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei uns ab oder schicken ihn per Post ins Rathaus.
Gewerbeamt
Gemäß § 14 GewO ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe deren
– Beginn
– Veränderung (der Tätigkeit oder Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde Weitramsdorf)
– die Beendigung (der Tätigkeit oder Verlegung in eine andere Gemeinde)
anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung vorgenommen werden.
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Benötigte Unterlagen:
– Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
– bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers, alternativ eine beglaubigte Kopie sowie den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
– Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen
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Kosten:
– Gewerbeanmeldung, Ummeldung, Abmeldung: 15,00 €
– Zweitschrift: 5,00 €
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierfür Ihre Originalunterschrift benötigen.
Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei uns ab oder schicken es per Post ins Rathaus.
Vielen Dank
Für Rückfragen ist Ihnen unsere Mitarbeiterin des Ordnungs- und Gewerbeamts gerne behilflich:
Anastasia Kleim
Ordnungsamt, Gewerbeamt, Tourismus
Gemeinde Weitramsdorf
Ummerstadter Str. 11
96479 Weitramsdorf
Tel: (09561) 8352-17
Fax: (09561) 8352-50
a.kleim@weitramsdorf.de
Aktuelles
22.05.2020 Für Betreuung von Vorschulkinder und deren Geschwister ist keine Antragsstellung notwendig
Ab kommenden Montag, 25. Mai werden Vorschulkinder und deren Geschwister wieder in ihrer Kindertagesstätte betreut. Dafür ist, wie der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren des Landratsamtes Coburg mitteilt, keine Antragstellung mehr notwendig. Für alle anderen...
22.05.2020 Landratsamt und Zweckverband Zulassungsstelle öffnen für den erweiterten Besucherverkehr
Das Landratsamt Coburg und der Zweckverband Zulassungsstelle sind ab sofort wieder erweitert für den Besucherverkehr geöffnet. Dies gilt auch für die Rathäuser in den Städten und Gemeinden des Landkreises. Weitere Informationen zu den Öffnungen und individuell...
Gemeindebücherei ab 20.05.2020 mit Auflagen wieder geöffnet
Um das Entleihen und die Rückgabe von Büchern aus der Gemeindebücherei wieder zu ermöglichen, sind auf Grund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen behördlichen Auflagen folgende Maßnahmen notwendig: Zutritt zur Bücherei nur nach vorheriger Terminvereinbarung...
Gemeindebücherei Weitramsdorf
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Gemeindebücherei erst wieder öffnen dürfen, wenn ein sinnvolles Hygienekonzept ausgearbeitet wurde. Daran arbeiten wir derzeit noch und hoffen, die Bücherei bereits ab 20. Mai wieder öffnen zu können, wobei es sicherlich zu den...
Spielplätze wieder geöffnet
Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln: Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen. Ansammlungen sind zu vermeiden. Auf Abstand der Kinder ist zu achten. Die Bolzplätze sind bis auf Weiteres geschlossen.
Aufnahme eines eingeschränkten Publikumsverkehrs im Rathaus ab 11.05.2020
Für den Besuch des Rathauses ab 11.05.2020 gelten folgende Maßgaben: Es ist vor Besuch des Rathauses mit dem/der Sachbearbeiter/in telefonisch oder per Mail ein Termin zu vereinbaren. Besucher, die sich zu „ihrem“ Termin verspäten, müssen mit Rücksicht auf einen evtl....
Landratsamt und Rathäuser sind weiterhin nur eingeschränkt zugänglich 30.04.2020
Das Landratsamt Coburg und die Rathäuser in den Städten und Gemeinden des Landkreises sind aufgrund der aktuellen Lage rund um das Coronavirus weiterhin nur eingeschränkt zugänglich. Aktuell werden organisatorische Maßnahmen getroffen, um eine Öffnung der Rathäuser...
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin geschlossen.
Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bleiben bis auf weiteres für Besucherverkehr geschlossen Seit Dienstag, 17. März 2020 ist zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus die gemeinsame Zulassungs- und...
Informationen zur Maskenpflicht ab dem 27.04.20
Informationen zur Maskenpflicht finden Sie hier.
ÖPNV passt Fahrplan zum 27.04.20 dem Schulbetrieb an
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