Mitarbeiter (m/w/d) Nachmittagsbetreuung

Schulweghelfer gesucht

Die Gemeinde Weitramsdorf sucht Mitbürgerinnen und Mitbürger, die den Posten eines Schulweghelfers übernehmen wollen und für eine Aufwandsentschädigung dafür sorgen, dass unsere Kinder weiterhin sicher zur Schule bzw. zum Schulbus kommen. Benötigt werden Schulweghelfer, auch als Vertretung, in den Gemeindeteilen Altenhof, Tambach, Weidach und Weitramsdorf.

Interessierte melden sich bitte in der Gemeinde Weitramsdorf, Ummerstadter Str. 11, 96479 Weitramsdorf, für Rückfragen wenden Sie sich an Herrn Förster, Tel: 09561/8352-23.

Sollten sich keine neuen Schulweghelfer finden, können mitunter Straßenquerungen im Krankheits- und Urlaubsfall nicht mehr beaufsichtigt werden!

Aktuelles

Unterwegs im Wetterglück!

Anwandern der Initiative Rodachtal in Ummerstadt! Rodachtal, 07. Mai 2019 - Rekordverdächtige 80 Unternehmungslustige kamen am 5. Mai zum traditionellen Anwandern der Initiative Rodachtal. Gastgeber dieses Jahr war das malerische Städtchen Ummerstadt. Zu Erwandern gab...

Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen

Jubilare werden gebeten sich zu melden! Die Veröffentlichung von Alters- bzw. Ehejubiläen wie in den vergangenen Ausgaben des Amtsblattes darf aufgrund der seit dem 25.05.2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr erfolgen. Erforderlich für eine...

Wasserrechtliche Erlaubnis „Hoher Rain“

Bekanntmachungstext Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gesam-meltem Niederschlagswasser im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebie-tes „Hoher...

Wasserentnahme aus Oberflächengewässer – Information

  Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – Beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken!   Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten...

Diebstähle auf den Friedhöfen

Der Diebstahl oder das Zerstören von Blumenschmuck ist kein Kavaliersdelikt. Immer wieder gehen Beschwerden über den Diebstahl von Blumenschmuck oder anderen Grabgegenständen bei der Gemeindeverwaltung ein. Dabei handelt es sich aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt....