Garagen, Carports, Gartenhäuser

Für bestimmte Nebengebäude schreibt die Bayerische Bauordnung kein Verfahren vor. Das bedeutet, Sie können diese Gebäude verfahrensfrei (= genehmigungsfrei) errichten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen; ob im jeweiligen Einzelfall die Verfahrensfreiheit zutrifft kann hier jedoch nicht abschließend abgeklärt werden.

 

Wann handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben?

Grundsätzlich können Gebäude bis zu einem Brutto-Rauminhalt von maximal 75 m³ ohne Verfahren nach der Bayerischen Bauordnung errichtet werden (außer das zu bebauende Grundstück liegt in einem Bebauungsplangebiet oder im sogenannten „Außenbereich“).

In den Abstandsflächen zulässige Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche von bis zu 50m² sind ebenfalls verfahrensfrei (sofern kein Bebauungsplan existiert).

 

Bebauungsplanfestsetzungen

Befindet sich das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so ist hier in der Regel durch Baugrenzen festgelegt in welchen Bereichen Gebäude errichtet werden dürfen; außerhalb dieser Grenzen dürfen ohne Befreiung keine Gebäude gebaut werden. Außerdem kann der Bebauungsplan evtl. Regelungen zur Dachform, Firstrichtung usw. enthalten, für eine Abweichung hiervon ist ebenfalls eine Befreiung erforderlich. Dieser „Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans“ ist mit nachfolgend aufgeführten Unterlagen,jeweils 2-fach, beim Bauamt einzureichen:

 

Antragsformular (erhältlich hier)

Aktueller amtl. Lageplan i. M. 1:1000 (erhältlich im Rathaus bei. H. Förster 09561 8352 23) mit eingezeichnetem Vorhaben Skizze (Ansichten, Grundriss, Schnitt) mit Bemaßung (maßstabsgetreu)

Sonstige Angaben z. B. Material, Art und Farbe der Dacheindeckung

 

Ob eine entsprechende Befreiung erteilt werden kann, wird dann im Rahmen des Verfahrens geprüft.

 

Außenbereich

Hier ist unabhängig von der Größe für jedes Nebengebäude eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Abstandsflächen

Grundsätzlich ist die Mindestabstandsfläche von 3 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten.

Bestimmte Nebengebäude lösen jedoch keine Abstandsflächen aus und dürfen direkt an die Grenze bzw. als sog. grenznahe Gebäude (d. h. mit einem beliebigen Abstand) errichtet werden, wenn sie die nachfolgenden Voraussetzungen einhalten:

Die Gesamtlänge der Nebengebäude je Grundstücksgrenze beträgt maximal 9 m.

Die gesamte Grenzbebauung/grenznahe Bebauung beträgt je Grundstück nicht mehr als 15 m.

Die Höhe der Grenzwand beträgt im Mittel nicht mehr als 3 m.

Die Fläche beträgt bei Garagen nicht mehr als 50 m².

 

Sonstige Anforderungen:

Auch wenn Sie für die Errichtung des Vorhabens keinen Bauantrag einreichen müssen, so entbindet Sie dies nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der sonstigen rechtlichen Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an das Gebäude gestellt werden.

Insbesondere raten wir Ihnen, Einsicht in die  Leitungspläne (Gas, Wasser, Strom bei der SÜC-Coburg. Kanal im Rathaus Weitramsdorf) zu nehmen um eine Überbauung bzw. Beschädigung auszuschließen.

Reden Sie vor Baubeginn mit Ihren Nachbarn, besonders bei der Errichtung an der Grenze. Dadurch können bereits im Vorfeld Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden.

 

Die Information in welchem Bereich (Außenbereich, Innenbereich, Bebauungsplangebiet) sich Ihr Grundstück befindet, erhalten Sie in unserem Bauamt, Tel. 09561 8352 23.

 

Aktuelles

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Neundorf: In Neundorf beginnt diese Woche (KW38) die Glasfaserverlegung. Ein Bautrupp beginnt nördlich der B 303 und wird im Anschluss die Leerrohre im Ortskern verlegen. Ein zweiter Bautrupp wird voraussichtlich nach 1-2 Wochen die Leerrohre in Richtung Tambach...

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Die Straße „Zum Spitzberg“ ist im Bereich der Haunummern 29-31 im Zeitraum vom 03.08.2022 bis 12.08.2022 für 3-4 Tage wegen einer Hausgestellung gesperrt. Für den gesamten Zeitraum wird ein Halteverbot angeordnet, dass sich bis zum Kreuzungsbereich „Weinberg“...

Infobüros für den Glasfaserausbau in Weitramsdorf

Der Gemeinde Weitramsdorf liegt die verlässliche Versorgung aller Bürger besonders am Herzen. Neben Strom, Gas und Wärme gewinnt die Verfügbarkeit schneller Internetzugänge zunehmend an Bedeutung, ist jedoch noch nicht überall in ausreichendem Maße gegeben. In den...

Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform

Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke für die Grundsteuererklärung voraussichtlich NICHT vor dem 1. Juli 2022 in der Gemeinde vorliegen!   [pdf-embedder url="https://weitramsdorf.de/wp-content/uploads/2022/06/Textbeitrag-fuer-kommunale-Veroeffentlichungen-1.pdf"...

Glasfaser in Weitramsdorf

Der Bürgermeister informiert zum Thema „Glasfaser in Weitramsdorf“ Derzeit wird in den sozialen Medien o.g. Thema kontrovers diskutiert. Ich möchte hier von offizieller Seite ein paar Fakten eingeben, um Gerüchte zu zerstreuen. Ich finde es gut, dass Sie in der...