Sterbefall
Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.
Aktuelles
Pfingstferienprogramm – Jugendpflege Weitramsdorf
Kostenlose Bürger-Energieberatung
Allgemeinverfügung „Impfverbot gegen BVDV ab 15.05.2021“
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Das Rathaus ist am Freitag, 14.05.2021 und am Freitag, 04.06.2021, für den Publikumsverkehr geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung! Gemeindeverwaltung
Information zum hohen Inzidenzwert in der Gemeinde
Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert unserer Gemeinde so hoch angestiegen ist und uns viele besorgte Bürger kontaktiert haben, möchten wir Ihnen diesbezüglich eine kurze Information nach Rücksprache mit dem Landratsamt Coburg geben....
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In den Berichten "Christian Gunsenheimer fühlt sich bedroht" und "Weitramsdorf: Gleich zwei Gemeinderäte hören auf" wird von den Rücktritten der Gemeinderäte Christian Gunsenheimer und Werner Hanke dieser Fraktion berichtet. Als Hintergründe werden Bedrohung, Gewalt...