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Sterbefall
Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.
Aktuelles
Wichtige Infos aus dem Impfzentrum, Pressemitteilung vom 23.06.2021
Online-Registrierung ist zwingend erforderlich! Aufnahme über Telefonhotline (09561 7334730) unter Angabe der hierzu relevanten Daten oder über nachstehendes Formular: https://www.landkreis-coburg.de/formulare/form/alias/lracoburg/Rerseveliste/ [pdf-embedder...
Digitaler Sommerferienpass 2021!
Digitaler Sommerferienpass ab 26.7. erhältlich! Endlich ist es wieder soweit, die Sommerferien stehen vor der Tür und die Zeit für Spiel, Spaß und Abenteuer kann beginnen! Die Kommunale Jugendarbeit Stadt und Landkreis Coburg startet das Pilotprojekt „Ferienpass goes...
Kostenlose Bürger-Energieberatung
Informationen zum Coronavirus
Liebe Bürgerinnen und Bürger, gemäß der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021 ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wieder erlaubt. Wir weisen Sie darauf hin, dass trotz der neuen Verordnung, im Rathaus weiterhin die Verpflichtung zum...
Amtliche Bekanntgabe vom 08.06.2021; Infektionsschutzgesetz – Coronavirus
[pdf-embedder url="https://weitramsdorf.de/wp-content/uploads/2021/06/Amtliche-Bekanntgabe-7-Tage-Inzidenz-Unterschreitung_50-§1-13.BayIfSMV-2021-06-08-Amtsblatt-1.pdf" title="Amtliche Bekanntgabe 7-Tage-Inzidenz Unterschreitung_50 §1 13.BayIfSMV 2021-06-08...
13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021
Zu Verkaufen!
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