Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gemäß der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021 ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wieder erlaubt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass trotz der neuen Verordnung, im Rathaus weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines FFP2-Mund-und-Nasenschutzes besteht.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gemeinde Weitramsdorf
Henning Kupfer, 2. Bürgermeister
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden sie auf der Internetseite des Landratsamtes.
- Allgemeine Informationen der Gemeinde Weitramsdorf finden Sie hier.
- Impfkampagne Landkreis Coburg
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Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 1. September 2021
- Krankenhaus-Ampel als neuer Leitindikator
- Corona-Ampel
- Amtliche Bekanntmachung der Überschreitung des Wertes 35 von Neuinfektionen mit dem COVID-19 vom 13.09.2021
- Impftermin-Reservierung
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