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Sterbefall
Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.
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Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen: Vor Besuch des Rathauses ist nach wie vor eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email nötig. Das...
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Die Straße „Zum Spitzberg“ ist im Bereich der Haunummern 29-31 im Zeitraum vom 03.08.2022 bis 12.08.2022 für 3-4 Tage wegen einer Hausgestellung gesperrt. Für den gesamten Zeitraum wird ein Halteverbot angeordnet, dass sich bis zum Kreuzungsbereich „Weinberg“...