Regelungen Publikumsverkehr im Rathaus
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
folgende Regelungen gelten im Rathaus:
Vor Besuch des Rathauses ist nach wie vor eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail nötig. Das vermeidet Wartezeiten und gewährleistet, dass Ihr Anliegen auch sofort bearbeitet werden kann. Außerdem erfahren Sie im Rahmen der Terminabsprache, welche Unterlagen evtl. mitgebracht werden müssen.
Für Besucher des Rathauses gilt nach wie vor Maskenpflicht. Besucher haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, also entweder eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mundschutz („OP-Maske“).
Wir bitten um Ihr Verständnis und entsprechende Beachtung.
Gemeinde Weitramsdorf
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden sie auf der Internetseite des Landratsamtes.
- Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021
- Begründung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23.11.2021
- Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.03.2022
- Begründung der Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.03.2022
- Impfkampagne Landkreis Coburg
- Die häufigsten Fragen zum CORONAVIRUS werden hier beantwortet.
- Corona-Ampel Coburg
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