Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen:

Vor Besuch des Rathauses ist nach wie vor eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email nötig. Das vermeidet Wartezeiten und gewährleistet, dass Ihr Anliegen auch sofort bearbeitet werden kann. Außerdem erfahren Sie im Rahmen der Terminabsprache, welche Unterlagen evtl. mitgebracht werden müssen.

Für Besucher des Rathauses wird die Maskenpflicht aufgehoben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obliegt in Zukunft Ihrer freiwilligen Entscheidung.

Wir bitten um Ihr Verständnis und entsprechende Beachtung.

Gemeinde Weitramsdorf

 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden sie auf der Internetseite des Landratsamtes.