Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Informationen zum Winterdienst

Liebe Bürgerinnen und Bürger, sowohl die Minusgrade als auch der Schneefall haben unsere Gemeinde erreicht. Dies bedeutet, dass ab sofort auch wieder der Winterdienst seine Arbeit aufnimmt bzw. bereits aufgenommen hat. Neben gegenseitiger Rücksichtnahme und...

Informationen zum Coronavirus

Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen: Vor Besuch des Rathauses ist nach wie vor eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email nötig. Das...