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Namensänderung
Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.
Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):
- Eheschließung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
- Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
- Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
- Einbürgerung
Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.
Aktuelles
Die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Stadt und Landkreis Coburg informiert
Büro Führerscheinpflichtumtausch zieht um. Pressetext hier.
Informationen zum Winterdienst
Liebe Bürgerinnen und Bürger, sowohl die Minusgrade als auch der Schneefall haben unsere Gemeinde erreicht. Dies bedeutet, dass ab sofort auch wieder der Winterdienst seine Arbeit aufnimmt bzw. bereits aufgenommen hat. Neben gegenseitiger Rücksichtnahme und...
Corona – Zahlen, Daten, Fakten in der Gemeinde Weitramsdorf (Stand 21.12.2022)
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Aktuelles aus der Gemeinde KW 49
Aktuelles aus der Gemeinde KW 46
Informationen zum Coronavirus
Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen: Vor Besuch des Rathauses ist nach wie vor eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email nötig. Das...