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Namensänderung
Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.
Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):
- Eheschließung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
- Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
- Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
- Einbürgerung
Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.
Aktuelles
Feierliche Eröffnung der Brücke Schlettach
Arbeit von unschätzbarem Wert
Verabschiedung Pfarrer Sascha Ebner der Kirchengemeinde Scheuerfeld-Weidach
Bürgersprechstunde des ersten Bürgermeisters
Infos aus erster Hand_KW26
Infos aus erster Hand_KW25
Die Verkehrsbehörde informiert
Ab Dienstag, den 25.06.2024 ist die Schlettacher Straße ab der Ortsmitte bis zur Einmündung Weinberg aufgrund von Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Truckenbach zwischen Hausnummer 4 und 7 vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt gem. beiliegendem Plan über die...
Jugendpflege Weitramsdorf „Das Freitags-Ding“
Aus erster Hand – Info des Bürgermeisters
Der Bauhof informiert
Sollten Sie Sand oder andere Rückstände in den Straßeneinläufen feststellen, melden Sie dies bitte per Email an jung-bauhof-weidach@gmx.de oder unter der Telefonnummer 0170-8547027.