Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Rathaus am 27.03.2024 vormittags geschlossen!

Rathaus am 27.03.2024 vormittags geschlossen! Wegen einer internen Schulung ist das Rathaus am Mittwoch, 27.03.2024, vormittags geschlossen. Am Nachmittag sind wir ab 14 Uhr wieder für Sie da.   Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis. Ihre...