Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Der Bauhof informiert

Sollten Sie Sand oder andere Rückstände in den Straßeneinläufen feststellen, melden Sie dies bitte per Email an jung-bauhof-weidach@gmx.de oder unter der Telefonnummer 0170-8547027.

Kanalsanierungsarbeiten 2024

In den Ortsteilen Weitramsdorf und Weidach kommt es in der Zeit vom 11.06.2024 bis voraussichtlich 31.10.2024 wegen Kanalsanierungsarbeiten zu Behinderungen im Straßenverkehr. In wenigen Straßen muss teilweise in offener Bauweise gearbeitet werden, die Anwohner werden...