Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

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Information zum hohen Inzidenzwert in der Gemeinde

Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert unserer Gemeinde so hoch angestiegen ist und uns viele besorgte Bürger kontaktiert haben, möchten wir Ihnen diesbezüglich eine kurze Information nach Rücksprache mit dem Landratsamt Coburg geben....