Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Aktuell Impftermine im Impfzentrum priorisierungsfrei!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aktuell können im Impfzentrum priorisierungsfrei und im Durchschnitt innerhalb einer Woche Impftermine ermöglicht werden. Deshalb versucht das Landratsamt Coburg mit einer kleinen Impf-Kampagne die Bürgerinnen und Bürger in der...

Digitaler Sommerferienpass 2021!

Digitaler Sommerferienpass ab 26.7. erhältlich! Endlich ist es wieder soweit, die Sommerferien stehen vor der Tür und die Zeit für Spiel, Spaß und Abenteuer kann beginnen! Die Kommunale Jugendarbeit Stadt und Landkreis Coburg startet das Pilotprojekt „Ferienpass goes...

Informationen zum Coronavirus

Liebe Bürgerinnen und Bürger, gemäß der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021 ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wieder erlaubt. Wir weisen Sie darauf hin, dass trotz der neuen Verordnung, im Rathaus weiterhin die Verpflichtung zum...