Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Grundsteuerreform in Bayern

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Rücktritt vom Amt des Bürgermeisters

Liebe Bürgerinnen, Liebe Bürger, ich habe in der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2022 um meine vorzeitige Entlassung aus dem Amt des kommunalen Wahlbeamten, respektive des 1. Bürgermeisters gebeten. Ich wurde im Jahr 2020 von den Weitramsdorfer Bürgerinnen und Bürgern...

Webinar-Reihe zur Energiewende: „Bitte wenden!“

Webinar-Reihe zur Energiewende: „Bitte wenden!“ Die Energieagentur Nordbayern bietet in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberfranken im März vier kostenlose Online-Seminare für die persönliche Energiewende. Behandelt werden die Themen Sanierung,...