Namensänderung
Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.
Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):
- Eheschließung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
- Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
- Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
- Einbürgerung
Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.
Aktuelles
Bürgerversammlungen 2024
Mikrozensus 2024
Ehrenamtliche Schulweghelfer gesucht
Häusliche Hilfen eine bewährte Untersützung für unsere Senioren
Kostenloses Fahrtraining für Seniorinnen und Senioren
Infos aus erster Hand
Wiedereröffnung des Wertstoffhofs in Weidach
Ab Samstag, den 17.08.2024 ist unser Wertstoffhof nach erfolgreichen Umbaumaßnahmen wieder geöffnet. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auch die Grüngutabgabe ab dann wieder möglich ist.
Das Bauamt informiert:
Derzeit finden im Gemeindegebiet Vermessungsarbeiten für das Hochwasserschutzkonzept sowie für das Sturzfluten- Risikomanagement statt.