Namensänderung
Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.
Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):
- Eheschließung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
- Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
- Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
- Einbürgerung
Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.
Aktuelles
Pfingstferienprogramm
Mitarbeiter (m/w/d) für die Nachmittagsbetreuung gesucht
Jetzt Projekte einreichen und Zuschüsse nutzen – LEADER Region Coburg
Die Jugendpflege informiert: Das Freitags-Ding
Ostergruß des Ersten Bürgermeisters
Ostern ist das Fest der Hoffnung und der Zuversicht, des Neubeginns – für die Christen das höchste Fest. Die meisten werden Ostern im Kreise der Familie feiern, Kinder freuen sich auf die Suche nach Ihren Osternestern, Erwachsene auf besinnliche und entspannte...
Ansprache Vereidigung Erster Bürgermeister Hans Steinfelder; Gemeinderatssitzung v. 25.03.2024
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, werte Vertreter der örtlichen Presse, liebe Gäste. Ich stehe heute vor Ihnen mit Dankbarkeit, Freude und Respekt. Dankbarkeit dafür, mit der heutigen Vereidigung auch ganz förmlich...