
Namensänderung
Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.
Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):
- Eheschließung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
- Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
- Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
- Einbürgerung
Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.
Aktuelles
Stellenausschreibung Ordnungsamt
Rathaus am 09.06.2023 geschlossen
Das Rathaus bleibt am Freitag, 09.06.2023 ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung! Die Gemeindeverwaltung