Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Wiedereröffnung des Wertstoffhofs in Weidach

Ab Samstag, den 17.08.2024 ist unser Wertstoffhof nach erfolgreichen Umbaumaßnahmen wieder geöffnet. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auch die Grüngutabgabe ab dann wieder möglich ist.

Das Bauamt informiert:

Derzeit finden im Gemeindegebiet Vermessungsarbeiten für das Hochwasserschutzkonzept sowie für das Sturzfluten- Risikomanagement statt.