
Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Weitramsdorf gemeldet? Dann kommen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung bei uns vorbei. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Ehepaare mit Wohnsitz außerhalb Weitramsdorf müssen zuvor bei Ihrem dortigen Wohnsitz die Anmeldung zur Eheschließung vornehmen lassen.
Bringen Sie hierzu folgende Unterlagen (nicht älter als ½ Jahr) mit:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
- Heiratsurkunde mit Scheidungshinweis (sofern zuvor geschieden)
- Meldebescheinigung (sofern nicht hier wohnhaft)
sowie Ihren Reisepass oder Personalausweis.
Bei gemeinsamen Kindern benötigen wir zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus deren Geburtseintrag.
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Für Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung sind zumeist weitere Unterlagen nötig. Zudem kann ein Dolmetscher erforderlich sein. Bitte fragen Sie vorher telefonisch an, wir beraten Sie gern.
Bei der Vorbereitung zur Überprüfung einer ausländischen Entscheidung beim Oberlandesgericht München helfen wir Ihnen. Bezüglich der benötigten Unterlagen und Kosten fragen Sie vorher bei uns an.
Aus einer reichen Auswahl an Stammbüchern suchen Sie sich das für Sie passende aus. Ein Vorgespräch zur Ausgestaltung Ihrer geplanten Trauung rundet Ihre Anmeldung zur Eheschließung ab.
Diese Anmeldung ist ein halbes Jahr gültig. Reservierungen für die Eheschließung (sowohl gleichgeschlechtlich als auch verschieden-geschlechtlich) – gerne auch für Ehepaare von außerhalb -nehmen wir jederzeit telefonisch entgegen. Bei Eheschließungen mit ausländischen Bürgern kann eine Vorlage beim Oberlandesgericht nötig werden. Planen Sie hierfür eine entsprechend längere Vorlaufzeit ein.
Sie können bei uns sowohl während als auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten heiraten, gerne auch samstags. Die Eheschließung findet in unserem neugestalteten Trauzimmer im Rathaus statt. Zusätzlich zu den Eheschließenden und Trauzeugen finden Sie dort Platz für 12 Gäste (sitzend) und ca. 10 Gäste (stehend).
Kosten (Auszug)
Prüfung der Ehefähigkeit | 55,00 Euro |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit | 100,00 Euro |
Eheschließung vor einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt | 40,00 Euro |
Bei ausländischer Beteiligung (je ausländischem Ehegatten) | 30,00 Euro |
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis | 55,00 Euro |
Eheurkunde | 12,00 Euro |
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe | 55,00 Euro |
Je beteiligtem ausländischen Ehegatten zusätzlich | 30,00 Euro |
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