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Beurkundung von Geburten
Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:
- Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
- bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- Personalausweise oder Reisepässe
möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.
Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.
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Aktuelles aus der Gemeinde KW 46
Informationen zum Coronavirus
Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen: Vor Besuch des Rathauses ist nach wie vor eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email nötig. Das...
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Neundorf: In Neundorf beginnt diese Woche (KW38) die Glasfaserverlegung. Ein Bautrupp beginnt nördlich der B 303 und wird im Anschluss die Leerrohre im Ortskern verlegen. Ein zweiter Bautrupp wird voraussichtlich nach 1-2 Wochen die Leerrohre in Richtung Tambach...
Die Verkehrsbehörde informiert
Die Straße „Zum Spitzberg“ ist im Bereich der Haunummern 29-31 im Zeitraum vom 03.08.2022 bis 12.08.2022 für 3-4 Tage wegen einer Hausgestellung gesperrt. Für den gesamten Zeitraum wird ein Halteverbot angeordnet, dass sich bis zum Kreuzungsbereich „Weinberg“...