Politik
Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.
Aktuelles
Wahlergebnis Europawahl für den Wahlbezirk Weitramsdorf
https://www.landkreis-coburg.de/wahlen/europawahl2024/
Wahlbekanntmachung Europawahl
Aus erster Hand – Info des Bürgermeisters
Ehrenamtliche gesucht zur Schulung von Menschen ab 60 Jahren für Umgang mit Smartphone, Tablet und Co.
Umfrage über die künftige Ausrichtung der Förderung von grenzüberschreitender Zusammenarbeit im bayerischen-tschechischen Grenzraum
https://umfragen.bayern.de/limesurvey/index.php/612935?lang=de