Politik

Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.

Aktuelles

Bürgerversammlungen 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Bürgerversammlungen in den einzelnen Ortsteilen finden wie folgt statt:   Weidach/Vogelherd Dienstag, 21.11.2023, 19.00 Uhr, Sportheim SV Weidach Weitramsdorf, Gersbach, Schlettach Donnerstag, 23.11.2023, 19.00 Uhr,...

Ersatzneubau Brücke GVS Weitramsdorf-Schlettach

Die Brücke aus dem Jahr 1957 unter der Gemeindeverbindungstraße Weitramsdorf-Schlettach ist in die Jahre gekommen, ein Ersatzneubau ist notwendig. Im Zeitraum September bis Mitte Dezember 2023 ist die Durchführung der Arbeiten geplant. Eine Behelfsumfahrung wird...