Politik
Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.
Aktuelles
Mikrozensus 2019
Wasserrechtliche Erlaubnis „Hoher Rain“
Bekanntmachungstext Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gesam-meltem Niederschlagswasser im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebie-tes „Hoher...
Wasserentnahme aus Oberflächengewässer – Information
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – Beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken! Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten...
Diebstähle auf den Friedhöfen
Der Diebstahl oder das Zerstören von Blumenschmuck ist kein Kavaliersdelikt. Immer wieder gehen Beschwerden über den Diebstahl von Blumenschmuck oder anderen Grabgegenständen bei der Gemeindeverwaltung ein. Dabei handelt es sich aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt....
BENUTZUNGSORDNUNG VERFÜLLFLÄCHE „KASTENHOLZ“
Achtung! Anlieferung von Bodenaushub auf die Gemeindliche Verfüllfläche "Kastenholz" nur noch durch Vorlage eines Bodengutachtens möglich. Die Benutzungsverordnung können Sie hier einsehen.
WEITRAMSDORF IM NECTV
Hier können Sie den TV Beitrag "Im Blickpunkt Coburger Land - Gemeinde Weitramsdorf" ansehen.