Politik

Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.

Aktuelles

Information zum hohen Inzidenzwert in der Gemeinde

Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert unserer Gemeinde so hoch angestiegen ist und uns viele besorgte Bürger kontaktiert haben, möchten wir Ihnen diesbezüglich eine kurze Information nach Rücksprache mit dem Landratsamt Coburg geben....