Spielplätze
Wir laden Sie herzlich ein, mit Ihren Kindern auf einem unserer Spielplätze zu verweilen.
Ob Seeräuber oder Rittersmann, Bergsteiger oder Seibahnfahrer, hier findet jedes Kind etwas Interessantes.
Bild: Abenteuerspieltplatz in Weitramsdorf (Schlettacher Straße)
Spielplätze finden Sie im Gemeindegebiet hier:
Altenhof
Hergramsdorfer Straße
Neundorf
Herrengasse
Schlettach
Sülzfelder Straße
Vogelherd
Lämmerweg
Weidach
Callenberger Straße, Fasanenleite
Weitramsdorf
Schlettacher Straße (Abenteuerspielplatz)
Spielplatz – Ordnung
Aus gegebenem Anlass (Vandalismus und Hundehaltung) weisen wir auf die Benutzungsregeln der Spielplätze im Gemeindegebiet Weitramsdorf hin.
Die Spielplätze sind für Kinder bis zu 14 Jahren errichtet.
Das Betreten des Spielplatzes und die Benutzung seiner Einrichtungen geschehen auf eigene Gefahr!
Öffnungszeiten sind von 08:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, spätestens jedoch 22:00 Uhr!
Auf den Spielplätzen sind folgende Punkte nicht erlaubt:
- Auf den Spielplatzgeländen herrscht absolutes Rauchverbot!
- Für Hunde verboten!
- Zweiradfahren ist nicht erlaubt!
- Keine Glasflaschen oder Gläser mitbringen und es herrscht Alkoholverbot!
- Kein Feuer anzünden!
- Nicht mit Schutzhelm oder Schlüsselbund die Spielgeräte benutzen, hier besteht die Gefahr hängenzubleiben und sich dabei zu verletzen!
Sollten Schäden oder Verstöße auf unseren Spielplätzen festgestellt werden, bitten wir Sie, das Ordnungsamt zu informieren (Tel. 09561/8352–17)!
Gemeindeverwaltung
Weitramsdorf
Aktuelles
Mikrozensus 2019
Wasserrechtliche Erlaubnis „Hoher Rain“
Bekanntmachungstext Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gesam-meltem Niederschlagswasser im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebie-tes „Hoher...
Wasserentnahme aus Oberflächengewässer – Information
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – Beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken! Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten...
Diebstähle auf den Friedhöfen
Der Diebstahl oder das Zerstören von Blumenschmuck ist kein Kavaliersdelikt. Immer wieder gehen Beschwerden über den Diebstahl von Blumenschmuck oder anderen Grabgegenständen bei der Gemeindeverwaltung ein. Dabei handelt es sich aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt....
BENUTZUNGSORDNUNG VERFÜLLFLÄCHE „KASTENHOLZ“
Achtung! Anlieferung von Bodenaushub auf die Gemeindliche Verfüllfläche "Kastenholz" nur noch durch Vorlage eines Bodengutachtens möglich. Die Benutzungsverordnung können Sie hier einsehen.
WEITRAMSDORF IM NECTV
Hier können Sie den TV Beitrag "Im Blickpunkt Coburger Land - Gemeinde Weitramsdorf" ansehen.