Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Vollzug des Fundtierrechts

Die Abgabe eines Fundtieres ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz. Sie tragen dazu bei, dass verlorene und ausgesetzte Tiere eine Chance auf eine sichere Zukunft haben. Das Tierheim Coburg, Zur Brandensteinsebene 20, 96450 Coburg, ist hierfür die richtige Stelle,...

Die Verkehrsbehörde informiert

Ab Dienstag, den 25.06.2024 ist die Schlettacher Straße ab der Ortsmitte bis zur Einmündung Weinberg aufgrund von Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Truckenbach zwischen Hausnummer 4 und 7 vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt gem. beiliegendem Plan über die...