![](https://weitramsdorf.de/wp-content/uploads/2018/05/pano1.jpg)
Sterbefall
Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.
Aktuelles
Vollsperrung Neuseser Weg
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Sanierung des Neuseser Weges in Kürze beginnen kann. Die Baumaßnahmen werden laut aktueller Planung bereits am Mittwoch, den 01. März 2023 beginnen und aller Voraussicht nach ca. 6...
Tag der Feldgeschworenen
Sicherstellung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bei einem großflächigen und längerfristigen Stromausfall (Blackout)
Bei einem Blackout ist damit zu rechnen, dass sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Mobilfunk, Internet, Fax etc.) wegfallen. Aus diesem Grund wird für den Falle eines Blackouts folgende Vorgehensweise zur Sicherstellung der Entsorgung von tierischen...
Wahl der Schöffen
Geschäftsjahr 2024-2028 Wahl der Schöffen In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht...
Jugendschöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2028
Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2028
Die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Stadt und Landkreis Coburg informiert
Büro Führerscheinpflichtumtausch zieht um. Pressetext hier.
Informationen zum Winterdienst
Liebe Bürgerinnen und Bürger, sowohl die Minusgrade als auch der Schneefall haben unsere Gemeinde erreicht. Dies bedeutet, dass ab sofort auch wieder der Winterdienst seine Arbeit aufnimmt bzw. bereits aufgenommen hat. Neben gegenseitiger Rücksichtnahme und...
Corona – Zahlen, Daten, Fakten in der Gemeinde Weitramsdorf (Stand 21.12.2022)
[pdf-embedder url="https://weitramsdorf.de/wp-content/uploads/2021/04/COVID-19-Information-Aushang-eGU.pdf"...