Sterbefall
Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.
Aktuelles
Feierliche Eröffnung der Brücke Schlettach
Arbeit von unschätzbarem Wert
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Bürgersprechstunde des ersten Bürgermeisters
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Jugendpflege Weitramsdorf „Das Freitags-Ding“
Aus erster Hand – Info des Bürgermeisters
Der Bauhof informiert
Sollten Sie Sand oder andere Rückstände in den Straßeneinläufen feststellen, melden Sie dies bitte per Email an jung-bauhof-weidach@gmx.de oder unter der Telefonnummer 0170-8547027.
Kanalsanierungsarbeiten 2024
In den Ortsteilen Weitramsdorf und Weidach kommt es in der Zeit vom 11.06.2024 bis voraussichtlich 31.10.2024 wegen Kanalsanierungsarbeiten zu Behinderungen im Straßenverkehr. In wenigen Straßen muss teilweise in offener Bauweise gearbeitet werden, die Anwohner werden...