Sterbefall
Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.
Aktuelles
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Begründung
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Informationen zum Pflichtumtausch des Führerscheins
Antragsformular zum Ausdruck bitte hier klicken.
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Infokästen in der Ortsmitte in Weitramsdorf
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Bürgerinfoportal Gemeinderat online
Das Bürgerinforportal der Gemeinde Weitramsdorf wurde eingeführt, alle Bürgerinnen und Bürger können sich nun über die Gemeinderatsarbeit hier informieren. Ein QR-Code für den Download eines Apps steht nun auch bereit. [pdf-embedder...
Förderung von Kleinprojekten
Über die Initiative Rodachtal können Ideen zur Verschönerung des Rodachtals eingereicht werden. Gefördert werden Kleinprojekte mit einem Zuschuss von min. 1.000 € bis max. 2.000 € und Großprojekte mit einem Zuschuss von min. 2.001 € bis max. 10.000 €. Weitere...